Allgemeine Hinweise zur Landratswahl

Allgemeine Hinweise zur Wahl des Landrates am

12. Juni 2022  und der eventuellen Stichwahl am 03. Juli 2022

 

Wahlberechtigt ist, wer Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist und am Wahltage

  1. das 18 Lebensjahr vollendet hat,
  2. nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist und
  3. seit mindestens drei Monaten, also seit dem 12. März 2022 bzw. dem 03. April 2022 (für den eventuell stattfindenden zweiten Wahlgang) im Landkreis Sächsische Schweiz – Osterzgebirge eine Wohnung innehat.

* Unionsbürger sind wahlberechtigt, wenn sie die unter Punkt 1 bis 3 genannten Voraussetzungen erfüllen

Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt,

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis einer Gemeinde eingetragen ist. Von Amts wegen werden alle Wahlberechtigten der Gemeinde Bannewitz eingetragen, die am 08.05.2022 in der Gemeinde Bannewitz mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.

In der Zeit vom 23.05.2022 bis 27.05.2022 wird das Wählerverzeichnis während der Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung Bannewitz, Possendorf, Schulstraße 6, Zimmer 210, 01728 Bannewitz, für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 22.05.2022 eine Wahlbenachrichtigung.

Wer bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte im eigenen Interesse nachprüfen, ob er im Wählerverzeichnis eingetragen ist. 

Auskunft erteilt Fr. Winterlich, Zimmer 107, Schulstr. 6, 01728 Bannewitz OT Possendorf,  Tel.: 035206/20452, e-mail: l.winterlich@bannewitz.de.

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist online bis zum 09.06.2022 möglich. Am 10.06.2022 können Briefwahlunterlagen im Rathaus Bannewitz, Schulstraße 6, Zimmer 210 noch bis 16.00 Uhr beantragt und abgeholt werden. Wurden Briefwahlunterlagen für die Wahl am 12.06.2022 beantragt und eine Stichwahl wird erforderlich, erhalten alle erneut Briefwahlunterlagen automatisch ausgestellt. Eine erneute Beantragung ist nicht erforderlich.

Die Beantragung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen für die Landratswahl am 12. Juni 2022 ist noch am

  • Sonnabend, dem 11. Juni 2022, von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
  • Sonntag, dem 12 Juni 2022, von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr

im Zimmer 210, am Sonnabend und am Sonntag unter folgenden Bedingungen möglich:

  • wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfristen bzw. Einspruchsfristen entstanden ist,
  • wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeinde Bannewitz gelangt ist,
  • wenn der Antragsteller bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Bedingungen aufsuchen kann.

Aus anderen Gründen als den vorgenannten ist eine Ausstellung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen am Wahltag und am Tag vor der Wahl nicht mehr möglich!

Ihre Gemeindeverwaltung Bannewitz