Allgemeine Informationen über eine Fundsache:

Erkennen Sie einen verlorenen Gegenstand wieder, dann melden Sie sich bitte im Fundbüro der Gemeinde Bannewitz (Rathaus Possendorf, Schulstraße 6, Tel. 035206/204-22).


 

Übersicht zu aktuellen Fundsachen, welche in der Gemeindeverwaltung verwahrt werden:
 

Beschreibung
Eingangsdatum
Fundort
4 Schlüssel am Ring 06.04.2023 Schulstraße
3 Schlüssel, 2 davon codiert 13.04.2023 Gerlinger Straße
4 Chip-Karten u.a. Gesundheitskarte, BahnCard25, etc. 08.05.2023

unbekannt – anonym abgegeben

5 Schlüssel am Ring 30.05.2023

Goppeln Bushaltestelle

Kopfhörer Apple Airpods 06.06.2023

Bolzplatz Possendorf

Damenfahrrad silber, mit Korb 08.06.2023

Bahndamm Possendorf

VVO DVB Fahrkarte 14.08.2023

unbekannt – anonym abgegeben

Sportbeutel adidas mit Kleidung

- 1 schwarze Hose (Größe 36)

- 1 schwarzes T-Shirt (Größe XS)

- 1 Paar Nike Airmax (Größe: 36,5)

25.09.2023

Bushaltestelle Hänichen - Konsum

Samsung Gear S3 Frontier schwarz

16.10.2023

Schul-/Hortgelände Possendorf

 
 
 
 
Erkennen Sie einen verlorenen Gegenstand wieder, dann melden Sie sich bitte im Fundbüro der Gemeinde Bannewitz (Rathaus Possendorf, Schulstraße 6, Tel. 035206/204-22).
Da es sich hier nur um die zuletzt abgegebenen Fundstücke handelt, fragen Sie bitte nach, ob der von Ihnen verlorene Gegenstand bei uns aufbewahrt wird.
Da es sich hier nur um die zuletzt abgegebenen Fundstücke handelt, fragen Sie bitte nach, ob der von Ihnen verlorene Gegenstand bei uns aufbewahrt wird.
Kann die Sache innerhalb der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist (6 Monate ab Anzeigedatum - § 973 BGB) dem Eigentümer nicht wieder zurückgegeben werden, kann der Finder das Eigentum an der Sache für sich beanspruchen und vom Fundbüro wieder abholen. 
Verzichtet der Finder entweder von vorn herein oder durch Nichtabholung auf das erworbene Eigentum, geht das Recht auf die Gemeinde Bannewitz über (§ 976 BGB).
Sofern die Sache noch gebrauchsfähig ist, kann sie dann gemäß § 979 BGB versteigert werden. Nicht gebrauchsfähige Gegenstände werden vernichtet.

Unterscheidung zwischen Fundtieren und Herrenlosen Tieren

Herrenlose Tiere

Bei vorgefundenen Tieren ist jedoch zwischen herrenlosen (verwilderten) Tieren und Fundtieren zu unterscheiden. Herrenlos sind Tiere, an denen kein Eigentum besteht. Darunter fallen freilebende Haustiere und wilde Tiere, solange Sie sich in Freiheit befinden. Bei der Unterscheidung, ob es sich um ein herrenloses oder ein entlaufenes Tier handelt, sind äußere Merkmale, wie z.B. das Tragen eines Halsbandes, der Pflegezustand, sein Verhalten und optische Kennzeichnungen zu beachten.

Die herrenlosen Tiere unterliegen nicht dem Fundrecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch.

Verwilderte Katzen zum Beispiel, dürfen nicht gefüttert werden, da sie sich sonst bei Ihnen niederlassen. Außerdem können verwilderte Katzen, anders als Hunde, auch gut ohne den Menschen in freier Natur überleben.

Fundtiere

Fundtiere sind verlorene und entlaufene Tiere, die nicht offensichtlich herrenlos sind und von einer Person aufgegriffen wurden, welche nicht zuvor Eigentümer des Tieres war.

Wer eine Sache oder ein Tier findet, hat diese/s unverzüglich dem Eigentümer zurückzugeben. Ist dieser nicht bekannt, ist der Fund schnellstmöglich im Fundbüro der Gemeinde anzuzeigen. Sollte Ihnen ein Tier am Wochenende zulaufen, haben Sie die Möglichkeit, im Tierheim Pirna (Tel. 03501/783292) anzurufen.

Bei Fundkatzen (gepflegte Hauskatzen) sollte man ein bis zwei Tage abwarten, da Katzen sehr freiheitsliebende Tiere sind und manchmal auf Wanderschaft gehen. Sollte sich die Katze jedoch länger bei Ihnen aufhalten, sind Sie verpflichtet, dies der Gemeinde zu melden.

 

Hier gelangen Sie zu einer Übersicht der in der Gemeindeverwaltung bekannten Fundtiere.