Allgemeine Informationen über eine Fundsache:
Erkennen Sie einen verlorenen Gegenstand wieder, dann melden Sie sich bitte im Fundbüro der Gemeinde Bannewitz (Rathaus Possendorf, Schulstraße 6, Tel. 035206/204-22).
Eine Übersicht zu aufgefundenen Gegenständen erhalten Sie hier
Da es sich hier nur um die zuletzt abgegebenen Fundstücke handelt, fragen Sie bitte nach, ob der von Ihnen verlorene Gegenstand bei uns aufbewahrt wird.
Kann die Sache innerhalb der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist (6 Monate ab Anzeigedatum - § 973 BGB) dem Eigentümer nicht wieder zurückgegeben werden, kann der Finder das Eigentum an der Sache für sich beanspruchen und vom Fundbüro wieder abholen.
Verzichtet der Finder entweder von vorn herein oder durch Nichtabholung auf das erworbene Eigentum, geht das Recht auf die Gemeinde Bannewitz über (§ 976 BGB).
Sofern die Sache noch gebrauchsfähig ist, kann sie dann gemäß § 979 BGB versteigert werden. Nicht gebrauchsfähige Gegenstände werden vernichtet.