Abwasserbetrieb

Der Bannewitzer Abwasserbetrieb bittet seine Kunden um Beachtung der Anzeigepflicht gem. § 32 Abs. 1 MessEG für Wasserzähler ab 01.01.2015:

Am 01.01.2015 trat das neue Mess- und Eichgesetz (MessEG) in Kraft. Demnach besteht seit diesem Jahr eine Anzeigepflicht für neue oder erneuerte Messgeräte innerhalb von 6 Wochen nach Inbetriebnahme bei der zuständigen Eichbehörde. Das betrifft eigene Wasserzähler (Unterzähler), die z.B. zum Nachweis für Absetzungen bei der Schmutzwasserentsorgung und zur Messung von Wasser aus Brauchwassernutzungsanlagen eingebaut werden.
Dazu nutzen Sie am besten die zentrale Meldeplattform (www.eichamt.de).

Sie können entweder einzelne Messegeräte anzeigen oder die vereinfachte Meldung für mehrere Messgeräte einer Messgeräteart nutzen, sofern Sie entsprechende Listen mit den geforderten Daten vorhalten.

 

Entsorgung von Schlamm und Abwasser aus Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben

Für die Entsorgung der Inhalte privater Abwasseranlagen im Gemeindegebiet ist die Firma KÖRNER Rohr & Umwelt GmbH, mit Sitz in 01279 Dresden, Salzburger Straße 63, zuständig.

Zur Beauftragung und Terminabsprache wenden Sie sich bitte an die Disposition

Tel.: 0351 / 250 215 16
Fax: 0351 / 251 061 9
E-Mail: info@koerner.io

 

Bitte beachten Sie die abweichende Bankverbindung des Bannewitzer Abwasserbetriebes:

Ostsächsische Sparkasse Dresden
BIC: OSDDDE81XXX
IBAN: DE83 8505 0300 3100 0022 10

 

Folgende Formulare stehen Ihnen in Bezug auf den Abwasserbetrieb zur Verfügung: