Der Breitbandausbau in der Gemeinde Bannewitz hat begonnen

Stand 15.11.2021

Der Breitbandausbau in der Gemeinde Bannewitz hat begonnen

 
Da der eigenwirtschaftliche Ausbau seit Jahren aus unterschiedlichen Gründen nicht reibungslos funktioniert, wurden Fördermittelprogramme aufgelegt, um die „weißen Flecken“ (unter 30 Mbit/s) ausbauen zu können. Wir als Gemeinde sind verantwortlich, die vom Bund und vom Freistaat Sachsen bereitgestellten Fördermittel zu beantragen und eine Ausschreibung (europaweit) zu organisieren, damit die Mittel für den Ausbauzweck zu Verfügung gestellt werden können und ein Telekommunikationsunternehmen den Breitbandausbau (Glasfaser) übernimmt.
 
Dies ist im Zeitraum von Herbst 2018 – Frühjahr 2020 geschehen. Die bereitgestellten Fördermittel decken dabei nur die Wirtschaftlichkeitslücke ab, welche im ländlichen Raum durch die geringe Anzahl an Anschlussnehmern in der Fläche entsteht. Diese Fördermittel sind an klare Bedingungen geknüpft, welche von den Fördermittelgebern vorgeben wurden und vom Telekommunikationsunternehmen einzuhalten sind. Eine Auszahlung der Fördermittel durch die Gemeinde Bannewitz an das Unternehmen kann nur erfolgen, wenn u.a. die Bedingung „weißer Fleck (<30 Mbit/s) eingehalten ist.
 
Der finale Fördermittelbescheid von Bund und Land liegt nun seit 12/2020 vor und die SachsenEnergie  wurde beauftragt, den Breitbandausbau durchzuführen.
Die Planungen für den Breitbandausbau in der Gemeinde sind in vollem Gange. Anfang des kommenden Jahres werden die Baumaßnahmen in den ersten Ortsteilen beginnen. Eigentümer, die nach den Förderkriterien als unterversorgt gelten und damit Anspruch auf einen kostenfreien Glasfaseranschluss haben, werden dafür in den nächsten Wochen von Gemeinde Bannewitz und nachfolgend von der SachsenEnergie angeschrieben. Im Frühjahr 2022 bekommen dann auch die Eigentümer Post, die zwar nicht als unterversorgt gelten, aber deren Häuser direkt an der geplanten Trassen liegen. Sie profitieren vom Ausbau und können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls einen kostenfreien Anschluss erhalten, wenn sie anschließend mit einem Internettarif der SachsenEnergie surfen.
 
Inhalt des Schreibens der SachsenEnergie ist, neben weiteren Informationen zum geplanten Ausbau, der „Vertrag zur Errichtung eines Glasfaseranschlusses“. Die Eigentümer müssen nichts weiter tun, als den Vertrag auszufüllen und in dem beiliegenden Rückumschlag kostenfrei zurückzuschicken. Nur wenn der Vertrag unterschrieben zurückgeschickt wird, kann das Gebäude an das Glasfasernetz angeschlossen werden.
 
In Zukunft werden wir regelmäßig an dieser Stelle über Informationsmöglichkeiten, den Stand der Planung sowie den Baufortschritt berichten. Weitere Informationen finden Sie auch unter: www.sachsenenergie.de/gefoerderte-ausbaugebiete.
 
Folgender genereller Zeitplan wird realisiert:
Bis Ende 2021  Abschluss von Vorleistungen
Bis Mitte 2022 Abschluss der Planungen
Bauarbeiten Tiefbau und Glasfaserverlegung 01/2022  bis 10/2024
(Zwischenfertigstellungen einzelner Bereiche möglich)
Bis 12/2024 Ende der Arbeiten und Abnahme sowie Fördermittelabrechnung.
 
Der geförderte Breitbandausbau der Gemeinde Bannewitz wird unterstützt durch:
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Bundesförderung Breitband, Staatsministerium für Wirtschaft Arbeit und Verkehr 
 
Zusammenfassend ist festzustellen, dass SachsenEnergie und Telekom parallel das Breitbandnetz in der Gemeinde Bannewitz mittels Glasfaser (FTTB) ausbauen. Die SachsenEnergie baut mit Fördermitteln alle Anschlüsse im gesamten Gemeindegebiet, die nicht über mindestens 30 Mbit/s verfügen, aus. Die Telekom baut im Ortsteil Bannewitz eigenwirtschaftlich und ohne Fördermittel ihr vorhandenes Netz aus und konzentriert sich dabei auf die sogenannten „grauen Flecken“, also die Bereiche, welche bereits über mehr als 30 Mbit/s verfügen.
 
Für weitere Informationen steht Ihnen neben den Telekommunikationsunternehmen SachsenEnergie und Telekom auch die Gemeindeverwaltung Bannewitz, Herr Kirchner unter 035206-20447 oder per mail zur Verfügung.
Fachbereich 2, Bau und Ordnung