Grundstücksangebot der Gemeinde Bannewitz:


Die Gemeinde Bannewitz verkauft folgendes Grundstück:
- Das Grundstück besteht aus dem Flurstück 30/4 Gemarkung Welschhufe mit einer Größe von 2.253 m². Es befindet sich an der B170/ August-Bebel-Straße zwischen den Hausnummern 71 und 77 (Heimatwerk). Nach Aufgabe der bis 2013 auf dem Grundstück vorhandenen Kleingärten handelt es sich gegenwärtig um eine Grünfläche.
- Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Bannewitz ist das Grundstück als Mischgebietsfläche in Planung ausgewiesen. Das bedeutet, dass durch den Erwerber auf seine Kosten eine Bauleitplanung (Ergänzungssatzung) zur Schaffung von Baurecht durchzuführen ist. In dieser Satzung sind u.a. folgende Parameter zu berücksichtigen:
o Einfügen in die Umgebungsbebauung
o maximale Gebäudehöhe (alle Bauteile) = Traufe August-Bebel-Str. 77
o Einhaltung einer hinteren Bebauungsgrenze, die durch Verbindung der hinteren Gebäudekanten der Bebauungen auf den Nachbarflurstücken August-Bebel-Str. 71 und 77 gebildet wird
o Einhaltung der gemeindlichen Stellplatzsatzung
o Ausschluss reiner Lager- und Montagehallen
- Die Einordnung eines Gewerbes ist dringend erwünscht.
- Die Erschließung ist direkt mit den jeweiligen Medienträgern bzw. dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr (Zufahrt) abzustimmen.
- Unter Berücksichtigung des aktuellen Bodenrichtwertes von 94,- €/m² beträgt das Mindestgebot 212.000, - €.
Die Wertung der eingegangenen Angebote erfolgt durch den Technischen Ausschuss nach folgenden Kriterien:
Punkte (max. 100) |
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Preis - 60 Punkte entsprechen dem Höchstgebot, Abminderung nach prozentualem Abstand zum Höchstgebot (-10 % = 10 Punkte) | 60 |
Gewerbeanteil mindestens 50 % - ja/nein | 20 |
vorzulegendes Nutzungskonzept, bestehend aus: - Planzeichnungen (Lageplan, Ansichten) - textliche Erläuterungen zur Bebauung textliche Erläuterungen zum Gewerbe (Art, Arbeitskräfte, Firmensitz) |
5 5 10 |
Den Zuschlag erhält das Angebot mit den meisten Punkten. Für den Fall der späteren Nichteinhaltung von im Angebot zugesicherten Kriterien, die ausschlaggebend für die Erteilung des Zuschlages waren, wird im Kaufvertrag eine Vertragsstrafe in Höhe von 25 % des Kaufpreises festgelegt.
Bitte reichen Sie Ihr Gebot einschließlich eines aussagefähigen Nutzungskonzeptes mit den o.g. Angaben bis spätestens 28.02.2023 (Eingangsstempel gilt) bei der Gemeindeverwaltung Bannewitz, Possendorf, Schulstraße 6, 01728 Bannewitz ein. Die Bindefrist für das abgegebene Gebot endet am 30.06.2023.