Gemeinderat
Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger und das Hauptorgan der Gemeinde. Der Rat legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde, soweit nicht der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm der Gemeinderat bestimmte Angelegenheiten überträgt. Der Gemeinderat überwacht die Ausführung seiner Beschlüsse und sorgt beim Auftreten von Missständen in der Gemeindeverwaltung für deren Beseitigung durch den Bürgermeister. Der Bannewitzer Gemeinderat setzt sich aus 18 Gemeinderäten und dem Bürgermeister zusammen. Die Sitzungen des Gemeinderates finden in der Regel einmal monatlich in öffentlicher Form statt.
Der Gemeinderat bildet folgende beschließende Ausschüsse:
Der Verwaltungsausschuss besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden und sieben weiteren Mitgliedern des Gemeinderates.
Es handelt sich um einen beschließenden Ausschuss, der in der Regel einmal im Monat tagt und über die ihm laut § 6 der Hauptsatzung der Gemeinde Bannewitz zugewiesenen Aufgaben entscheidet bzw. Angelegenheiten des Gemeinderates vorberät.
Die Sitzungen des Verwaltungsausschusses finden in der Regel zunächst öffentlich statt, werden aber entsprechend der Tagesordnung oftmals nicht öffentlich weitergeführt.
Technischer Ausschuss
Der Technische Ausschuss besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden, sieben weiteren Mitgliedern des Gemeinderates und sechs sachkundigen Einwohnern.
Es handelt sich um einen beschließenden Ausschuss, der in der Regel einmal im Monat tagt und über die ihm laut § 7 der Hauptsatzung der Gemeinde Bannewitz zugewiesenen Aufgaben entscheidet bzw. Angelegenheiten des Gemeinderates vorberät.
Die Sitzungen des Technischen Ausschusses finden in der Regel öffentlich statt.