Die Gemeinde Bannewitz eröffnet, zur Zeit noch auf EU-DLR-relevante Verwaltungsverfahren beschränkt, den Zugang für elektronisch signierte und verschlüsselte Nachrichten. Für die Übermittlung solcher Nachrichten gelten folgende Rahmenbedingungen:
Die Übermittlung bzw. Entgegennahme von elektronisch signierten und/oder verschlüsselten Nachrichten erfolgt über Online-Postfächer.
Eingerichtet wurden für die Gemeinde Bannewitz ein Online-Postfach beim Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) und beim Secure-Mail-Gateway (SMGW).
Es gelten folgende Rahmenbedingungen:
Secure-Mail-Gateway: - Erreichbar unter: www.e-mail.sachsen.de - die Beantragung von Zugangsdaten und einem Online-Passwort erfolgt unter: https://fs.egov.sachsen.de/formserv/findform?shortname=smjus_bakesv_smgw_p&formtecid=2&areashortname=SMJus_R51- die Eröffnung des Zugangs erfolgt für die Online-Postfachadresse des SMGW: b.mieth@bannewitz.de - Standardmäßig werden folgende Dateiformate verarbeitet: .doc, .txt, .xls, .csv, .jpg, .bmt, .pdf, - Nachrichten dürfen folgende Gesamtgröße von 3 MB nicht überschreiten - die Übermittlung qualifiziert signierter Dokumente ist unter Einhaltung des Standarts PKC#7 zulässig - sofern eine Nachricht nicht verarbeitbar ist, werden Sie vom Empfänger informiert
Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: - Erreichbar unter: www.egvp.de - die Beantragung von Zugangsdaten und einem Online-Passwort erfolgt unter: http://www.egvp.de/software/index.php- die Eröffnung des Zugangs erfolgt für die Online-Postfachadresse des EGVP: b.mieth@bannewitz.de - Standardmäßig werden folgende Dateiformate verarbeitet: .doc, .txt, .xls, .csv, .jpg, .bmt, .pdf, - Nachrichten dürfen folgende Gesamtgröße von 3 MB nicht überschreiten - die Übermittlung qualifiziert signierter Dokumente ist unter Einhaltung des Standarts PKC#7 zulässig - sofern eine Nachricht nicht verarbeitbar ist, werden Sie vom Empfänger informiert
Für alle nicht von der Zugangseröffnung betroffenen E-Mail Adressen der Verwaltung gilt wie bisher:
E-Mail-Adressen und E-Mail-Kontaktformulare der Gemeinde Bannewitz stellen keinen Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente dar, soweit der Zugang für elektronische Dokumente nach § 3a VwVfG, § 36a SGB I oder § 87a AO nicht ausdrücklich in vollem Umfang eröffnet ist.