Die Gemeinde Bannewitz eröffnet, zur Zeit noch auf EU-DLR-relevante Verwaltungsverfahren beschränkt, den Zugang für elektronisch signierte und verschlüsselte Nachrichten. Für die Übermittlung solcher Nachrichten gelten folgende Rahmenbedingungen:
Die Übermittlung bzw. Entgegennahme von elektronisch signierten und/oder verschlüsselten Nachrichten erfolgt über Online-Postfächer.
Eingerichtet wurden für die Gemeinde Bannewitz ein Online-Postfach beim Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) und beim Secure-Mail-Gateway (SMGW).
Es gelten folgende Rahmenbedingungen:
Secure-Mail-Gateway:
- Erreichbar unter: www.e-mail.sachsen.de
- die Beantragung von Zugangsdaten und ein Online-Passwort erfolgt unter:
https://fs.egov.sachsen.de/formserv/findform?shortname=smjus_bakesv_smgw_p&formtecid=2&areashortname=SMJus_R51- die Eröffnung des Zugangs erfolgt für die Online-Postfachadresse des SMGW: b.mieth@bannewitz.de
- Standartmäßig werden folgende Dateiformate verarbeitet: .doc, .txt, .xls, .csv, .jpg, .bmt, .pdf,
- Nachrichten dürfen folgende Gesamtgröße vom 3 MB nicht überschreiten
- die Übermittlung qualifiziert signierter Dokumente ist unter Einhaltung des Standarts PKC#7 zulässig
- sofern eine Nachricht nicht verarbeitbar ist, werden Sie vom Empfänger informiert
Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach:
- Erreichbar unter: www.egvp.de
- die Beantragung von Zugangsdaten und ein Online-Passwort erfolgt unter:
http://www.egvp.de/software/index.php- die Eröffnung des Zugangs erfolgt für die Online-Postfachadresse des EGVP: b.mieth@bannewitz.de
- Standartmäßig werden folgende Dateiformate verarbeitet: .doc, .txt, .xls, .csv, .jpg, .bmt, .pdf,
- Nachrichten dürfen folgende Gesamtgröße vom 3 MB nicht überschreiten
- die Übermittlung qualifiziert signierter Dokumente ist unter Einhaltung des Standarts PKC#7 zulässig
- sofern eine Nachricht nicht verarbeitbar ist, werden Sie vom Empfänger informiert
Für alle nicht von der Zugangseröffnung betroffenen E-mail Adressen der Verwaltung gilt wie bisher:
E-Mail-Adressen und E-Mail-Kontaktformulare der Gemeinde Bannewitz stellen keinen Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente dar, soweit der Zugang für elektronische Dokumente nach § 3a VwVfG, § 36a SGB I oder § 87a AO nicht ausdrücklich in vollem Umfang eröffnet ist.